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Das Lebensende -

Trauer, Euthanasie - und was dann ?


Haustiere sind Gefährten mit denen sich jeder normalfühlende Mensch nach Jahren des Zusammenlebens verbunden fühlt.

Trauer über den Tod eines Haustieres ist daher absolut verständlich!

Ein Trost ist, dass wir heute in der Tiermedizin dank humaner Euthanasieverfahren das Lebensende schmerzfrei und friedlich gestalten können.

“Euthanatos” bedeutet “Guter Tod”. Moderne angst- und schmerzlindernde Präparate geben dem Wort “Euthanasie” diese ursprüngliche Bedeutung zurück.

Schon im antiken Griechenland konnten Menschen den Schierlingsbecher verlangen und sich im Kreise ihrer Familie das Leben nehmen, wenn sie glaubwürdig darlegen konnten, dass ihr Weiterleben nicht mehr human sein würde. _(Quelle: Griechische Kulturgeschichte von Prof. Jakob Burckhardt)_ .

Wir sind froh, dass uns diese kulturelle Errungenschaft wenigstens in der Tiermedizin erhalten geblieben ist.

Wenn sich die Frage für Ihr Tier stellt sprechen Sie uns an und fragen Sie ruhig auch nach einem Hausbesuch.

Die Euthanasie zuhause ist unter Umständen ein friedvolleres und trostspendenders Ereignis als in der Praxis.


Nach dem Tod eines Tieres kommt eine weitere Entscheidung auf den Halter zu.

Soll das Tier im eigenen Garten beerdigt, in einem Tierkrematorium eingeäschert oder der Tierkörperverwertung übergeben werden?


Tierkörperbeseitigung

Grundsätzlich müssen alle toten Tiere in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden. Das gilt auch für Fundtiere wie beispielsweise verstorbene Kaninchen im Park oder eine herrenlose Katze, die man in seinem Vorgarten gefunden hat. Solche Tiere sollten den zuständigen Behörden gemeldet oder können nach Rücksprache auch zum Tierarzt gebracht werden.

In Tierkörperbeseitigungsanstalten werden die Körper der verstorbenen Haustiere zusammen mit anderen Tierkadavern mechanisch zerkleinert, bei 130° C sterilisiert und anschließend physikalisch zur Gewinnung von Tierfetten etc. weiterverarbeitet.

Die Kosten für die Entsorgung eines toten Tieres über die im Landkreis zuständige Tiermehlfabrik Rothenburg betragen incl. Verpackung und Abtransport je nach Größe zwischen 15,- und 45,- €.

Beerdigung im eigenen Garten

Wer die Möglichkeit hat, kann sein Haustier im eigenen Garten beerdigen.
Zuvor sind nach der gültigen EU -Verordnung 1774 jedoch einige Ämtergänge notwendig, denn Tiere dürfen nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde im Garten begraben werden.

Grundsätzlich gilt jedoch:

Haustiere wie Hunde, Katzen, Kleintiere und Vögel dürfen, wie schon nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz im Garten begraben werden.
Vorraussetzung dafür ist allerdings, dass das Tier nicht an einer meldepflichtigen Tierkrankheit gestorben ist.
Zudem müssen einige Vorschriften beachtet werden:

  • Der Garten darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen.
  • Zu öffentlichen Wegen und Plätzen muss ein Abstand von ein bis zwei Metern eingehalten werden.
  • Das tote Tier sollte in ein leicht verrottendes Material – zum Beispiel eine Baumwolldecke – gewickelt sein.
  • Die bedeckende Erdschicht sollte 50 , besser 100 Zentimetern dick sein.

Ausnahme ist die Hansestadt Bremen:

Aufgrund des hohen Grundwasserstandes und der hohen Siedlungsdichte dürfen dort nur Ziervögel und Kleinnager im Garten beerdigt werden.

Näheres erfahren Sie auf Anfrage in der Praxis.

Das Beerdigen eines Haustieres in öffentlichem Gelände, beispielsweise in einem Wald ist dagegen strikt verboten. Es drohen Bußgelder bis 15.000 Euro.


Verbrennen in einem Krematorium

Eine in unseren Augen empfehlenswerte Alternative ist das Einäschern des Tierkörpers in einem Tierkrematorium.

Sollten Sie sich für diese Möglichkeit entscheiden, können wir den Körper Ihres Tieres direkt an ein renommiertes Kleintierkrematorium übergeben, von dessen Seriosität wir überzeugt sind.

Je nach Wunsch können Sie sich für eine Sammelkremierung mit anonymer Verstreuung der Asche in einem parkähnlichen Gelände oder für eine Einzelkremierung mit Rücksendung der Asche entscheiden. Auf der Seite des Krematoriums finden Sie auch verschiedene Urnenmodelle.
Wenn Sie Ihrer Tierarztpraxis das gewünschte Modell mitteilen, kann die Asche Ihres Tieres gleich in der entsprechenden Urne versandt werden.

Die Kosten für die Kremierung betragen (2010, für die aktuellen Preise siehe auch www.kleintierkrematorium.de):

 Gewicht Sammelkremierung Einzelkremierung
 bis 1 kg 28,00 € 76,00 €
 1 bis 4 kg  66,00 € 150,00 €
 4 bis 10 kg 92,00 € 166,00 €
 10 bis 16 kg 102,00 € 194,00 €
 16 bis 22 kg 130,00 € 236,00 €
 22 bis 45 kg 150,00 € 264,00 €
 45 bis 75 kg 172,00 € 290,00 €
 75 bis 100 kg 182,00 € 316,00 €


zuzüglich:

*Transportkosten zum Krematorium….........................................................35,00 €

*Erstellen des Kremationszertifikats (nur auf Wunsch)............................10,00 €

*Verpacken und Rückführung der Asche (nur bei Einzelkremierung)....10,00 €