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Überweisungsvereinbarung/Selbstverpflichtungserklärung

Wir sind überzeugt, dass intensive Kommunikation und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Überweisendem und Überweisungspraxis wichtige Voraussetzungen für die optimale Versorgung unserer Patienten sind.
Aus diesem Grunde verpflichten wir uns, streng zwischen Überweisungspatienten und eigener Klientel zu unterscheiden.
Einmal überwiesene Patienten werden auch später nur auf Anforderung des Haustierarztes, bzw. des Überweisenden behandelt.
Sie werden grundsätzlich nicht in das eigene Stammklientel aufgenommen.
Leistungen die der Überweisende in aller Regel selber erbringt werden wir nicht, bzw. nur auf Wunsch des Überweisenden anbieten.
Diese Garantie gilt für sämtliche Angebote des TGZ – Ritterhude.
Wir bemühen uns, Aufenthaltsdauer und Belastung unserer Patienten und ihrer Besitzer durch eine effiziente Diagnostik- und Behandlungsplanung so gering wie möglich zu halten.
Dabei halten wir uns an die von den Überweisenden angeforderten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen.
Weitergehende Untersuchungen und Therapien werden nur nach Rücksprache durchgeführt.
Labordiagnostische Untersuchungen, Röntgenaufnahmen und andere Voruntersuchungen werden grundsätzlich akzeptiert und in die Beurteilung des jeweiligen Falles einbezogen. Wiederholungsuntersuchungen werden nach Möglichkeit vermieden.
Dank moderner Anästhesie- und Überwachungsverfahren kann die Mehrzahl der chirurgischen Patienten bereits am Operationstag in die Obhut des Besitzers und des Haustierarztes entlassen werden.
Nach Erbringung der angeforderten Leistung erfolgt umgehend eine ausführliche Rücküberweisung. Gleichzeitig wird der Besitzer aufgefordert, sein Tier zur Kontrolluntersuchung beim Überweisenden vorzustellen.
Auch die medikamentelle Versorgung der Patienten erfolgt in der Regel nur bis zum Wiedervorstellungstermin. Wenn nicht anders gewünscht obliegt die weitere Behandlung dem Überweisenden.

Ihr TGZ Ritterhude


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